Was muss toleriert werden, was nicht?

Standards beim Leasing

Was muss toleriert werden, was nicht?

17. Juli 2017 agvs-upsa.ch – Bringt ein Automobilist sein geleastes Fahrzeug nach Ablauf der Leasingdauer zurück, stellt sich für den Leasinggeber die Frage, welche Abnutzung von ihm toleriert werden muss.

os. Jeder zweite Neuwagen in der Schweiz wird geleast. Nun hat der AGVS in Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Leasingverband (SLV) Abnutzungsstandards definiert, die bei der Rückgabe geleaster Fahrzeuge dienen sollen. Diesen Standards kommt ein rein informativer Charakter zu. Individuelle Absprachen zwischen Leasinggeber und –nehmer haben Vorrang.

Dass ein Neuwagen nach vier Jahren Gebrauch kein Neuwagen mehr sein kann, versteht sich von selbst. Im Grunde geht es um die Abgrenzung zwischen einer Beeinträchtigung infolge normalen Gebrauchs («Abnutzung» oder «Verschleiss») gegenüber übermässiger Beeinträchtigung, Beschädigung oder unterlassener Wartung.
Die Abnutzungsstandards und weitere Dokumente zum Thema finden Sie hier.
 
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