Aktualisiertes Schutzkonzept von AGVS und BAZ ist online

Öffnung ab 1. März

Aktualisiertes Schutzkonzept von AGVS und BAZ ist online

26. Februar 2021 agvs-upsa.ch – Ab 1. März können alle Läden, darunter auch die Verkaufsflächen der Garagenbetriebe, wieder öffnen. Dabei gilt es weiterhin, die Vorgaben zum Schutz der Gesundheit umzusetzen. Der AGVS und die Branchenlösung BAZ haben das Schutzkonzept entsprechend auf den neusten Stand gebracht.
 
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Quelle: Istock

mig. Nun herrscht Klarheit: Am 1. März dürfen die Schweizer Garagisten ihre Ausstellungs- und Verkaufsflächen wieder öffnen. Auch die selbstbedienten und bedienten Waschanlagen dürfen an Sonntagen und nach 19 Uhr geöffnet haben. Mit der vorsichtigen, schrittweisen Öffnung will der Bundesrat dem gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben wieder mehr Raum geben. Selbst wenn die epidemiologische Lage wegen der neuen, ansteckenderen Virusvarianten weiterhin fragil ist.

Dabei gilt es weiterhin, die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten und branchenweite Schutzkonzepte umzusetzen. Das Schutzkonzept für Garagenbetriebe basiert einerseits auf den Hygiene- und Verhaltensregeln, andererseits auf den Prinzipien zum Gesundheits- und Arbeitnehmerschutz, die der AGVS, die BAZ und das Staatssekretariat für Wirtschaft Seco festgelegt haben. Das Schutzkonzept hat ein oberstes Ziel: Kundinnen und Kunden und Mitarbeitende bestmöglich vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen. Hauptverantwortlich für die Umsetzung des Schutzkonzeptes sind die Betriebe. Die Aufsicht obliegt den Kantonen.

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Kommentare


Anonyme 2. März 2021 - 10:36
Guten Tag, darf Kunden ein Getränk angeboten werden, wobei diese die Maske ausziehen müssen? Oder sollte darauf verzichtet werden?

agvs_admin 2. März 2021 - 14:30
Guten Tag, besten Dank für Ihre Anfrage. Offerieren Sie ein gratis Getränk ist die Garage kein Restaurant, daher ist es grundsätzlich erlaubt. Die Verantwortung für die Einhaltung der Schutzmassnahmen liegt bei Ihnen als Garage. Freundliche Grüsse, Olivia Solari, Rechtsdienst & Politik

239125 26. März 2021 - 9:13
Guten Tag, wir möchten gerne einen Reifenwechselsamstag organisieren. Bisher hat es dabei für die Kunden zum Kaffee immer auch Zopf und Kuchen gegeben. Ist dies aktuell möglich, zu einem Getränk auch (kostenlos) etwas zu Essen zu offerieren? Freundliche Grüsse

agvs_admin 29. März 2021 - 12:22
Guten Tag, Vielen Dank für Ihre Anfrage. Grundsätzlich ist dies möglich. Insbesondere wenn mehreren Personen Ess- und Trinkwaren angeboten werden, sollte dies aber nur in Form eines Takeaways geschehen. Dabei müssen gemäss der Covid-19-Verordnung besondere Lage Menschenansammlungen vor der Verpflegungsmöglichkeit verhindert werden. Zudem sind öffentliche Veranstaltungen weiterhin untersagt. Wir raten Ihnen daher davon ab, eine Art "Kaffee-Plausch" zu veranstalten. Am besten geben Sie den Kunden den Kuchen und Zopf hygienisch abgepackt mit und bieten den Kaffee in Pappbechern zur Konsumation "to-go" an. Freundliche Grüsse, Jan Schaer, Rechtsdienst