Neues Infoblatt für transparente Preisbekanntgabe

Elektro-Ladestationen

Neues Infoblatt für transparente Preisbekanntgabe

17. August 2020 agvs-upsa.ch – Das Staassekretariat für Wirtschaft Seco hat ein neues Informationsblatt veröffentlicht. Es soll unter anderem Anbietern und Konsumenten bei der Anwendung der Vorschriften zur Preisbekanntgabe im Bereich Elektro-Ladestationen helfen.


Quelle: Istock

abi/pd. Immer mehr Garagisten betreiben auf ihrem Grundstück Elektroladestationen. Dabei müssen sie bezüglich Preisbekanntgabe einige Punkte beachten – ansonsten drohen Bussen bis zu 20'000 Franken. So muss beispielsweise der Grundpreis pro Masseinheit – beispielsweise kWh, Minute, Stunde – bekanntgegeben werden. Überwälzte öffentliche Abgaben sowie weitere nicht frei wählbare Zuschläge müssen im Grundpreis inbegriffen sein, wie das Seco mitteilt. Dazu zählt beispielsweise die Mehrwertsteuer.

Werden bei Elektro-Ladestationen für die bezogene Stromladung Fixpreise oder Pauschalpreise erhoben, muss auch der tatsächlich zu bezahlende Preis angegeben werden. Fixpreise können beispielsweise eine Zugangsgebühr pro Ladung sein. Ein Beispiel für einen Pauschalpreis wäre «10 Franken für 30 Minuten à 22 kW».

Wichtig ist, dass die Preise spezifiziert werden. Laut Seco muss aus der Preisbekanntgabe hervorgehen, auf welches Produkt und auch welche Verkaufseinheit sich der Preis bezieht – also zum Beispiel der Steckertyp und die Verrechnung der Zugangsgebühr pro Ladung.

Für eine bessere Übersicht der geltenden Regeln hat das Seco ein Informationsblatt «Preisbekanntgabe bei Elektro-Ladestationen» veröffentlicht.
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