So könnten die Prüfungen umgesetzt werden

Qualifikationsverfahren 2020

So könnten die Prüfungen umgesetzt werden

1. April 2020 auoberufe.ch – Keine Prüfungen im schulischen Bereich und drei Varianten bei der Praktischen Arbeit (PA). Das sind die Vorschläge der Verbundpartner, um trotz Coronavirus-Krise die Qualifikationsverfahren 2020 durchführen zu können. Der Entscheid fällt am 9. April.


 
abi. Einig sind sich die Verbundpartner der Berufsbildung (Bund (SBFI), Kantone (SBBK) und Sozialpartner (SGV, SAV, SGB und Travail Suisse)) darin, dass die Kandidaten und Kandidatinnen bis zum Abschluss ihres Lehrvertrags ihr Qualifikationsverfahren absolviert haben sollten – trotz der Bundesratsentscheide zur Eindämmung des Coronavirus. Deshalb wurde Mitte März eine nationale Arbeitsgruppe beauftragt, einen Lösungsvorschlag zu erarbeiten. Dieser liegt nun vor und ist «ein verbundpartnerschaftlicher Kompromiss», bei dem sämtliche Parteien Eingeständnisse gemacht hätten, wie aus einem Brief des Gewerbeverbands hervorgeht.
 
Vorgeschlagen wird, dass im schulischen Bereich (Berufskenntnisse und allgemeinbildender Unterricht) keine Prüfungen stattfinden. Die Abschlussnote soll basierend auf den Erfahrungsnoten ermittelt werden. Bei der Praktischen Arbeit können die Organisationen der Arbeitswelt (OdA) hingegen aus drei Varianten eine auswählen. Aber: «Sie muss gesamtschweizerisch an allen Prüfungsorten unter Einhaltung der aktuellen Covid-19-Verordnung gleich durchführbar sein.» Folgende Varianten stehen zur Auswahl: 
 
  1. Individuelle praktische Arbeiten (IPA) oder dezentrale vorgegebene praktische Arbeiten (VPA) im Betrieb.
  2. Zentrale VPA. 
  3. Basierend auf Erfahrungsnoten, qualitatives Zusatzelement: praktische Beurteilung durch Berufsbildner (Bewertungsraster).

Die Rahmenbedingungen für den Lösungsvorschlag waren klar: So müssen die aktuellsten Bundesratsentscheide zwingend eingehalten werden, damit die Gesundheit aller Akteure wie Kandidaten, Prüfungsexperten oder Prüfungsleiter geschützt werden kann. Ebenfalls muss die Wirtschaft die Abschlüsse akzeptieren – es darf also keine minderwertigen Zeugnisse oder Atteste 2020 geben. Zudem muss ein differenziertes Qualifikationsverfahren je nach beruflicher Grundbildung möglich bleiben und das QV muss gesamtschweizerisch umsetzbar sein.
 
Die OdA können nun ihre bevorzugte Variante der Praktischen Arbeiten beantragen. Dieser Antrag wird anschliessend von einer Expertengruppe geprüft und vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation genehmigt. «Wir werden am Mittwoch und Donnerstag mit einigen Chefexperten Kontakt aufnehmen, um die Varianten zu diskutieren», sagt AGVS-Geschäftsleitungsmitglied Olivier Maeder, der beim Verband die Bildung verantwortet. «Am Freitag werden wir kurzfristig die Kommission für Berufsentwicklung und Qualität B&Q einberufen und danach über die Beschlüsse informieren.»
 
Allerdings muss der Lösungsvorschlag der Verbundpartner noch politisch abgesegnet werden. Es kommt deshalb voraussichtlich am 9. April zu einem Spitzentreffen Berufsbildung unter der Leitung von Bundesrat Guy Parmelin. Der Gewerbeverband zeigt sich jedoch zuversichtlich, dass die Qualifikationsverfahren in der vorgeschlagenen Form durchgeführt werden können. 

 

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