Online-Handel ist weiter erlaubt

Corona-Krise

Online-Handel ist weiter erlaubt

23. März 2020 agvs-upsa.ch – Seit letzter Woche sind die Verkaufsflächen in den Garagenbetrieben geschlossen. Ob Fahrzeuge online oder per Telefon verkauft werden dürfen, blieb lange ungewiss. Nun ist aber klar: Der Online-Handel bleibt bestehen.
 
sco. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat seine Erläuterungen zur Verordnung im Detail überarbeitet und kommuniziert wichtige Informationen, welche auch die Schweizer Garagisten betreffen.
 
In den «Erläuterungen zur Verordnung 2 vom 13. März 2020 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19-Verordnung 2), Fassung vom 21. März 2020» stellt das BAG klar, dass der Online-Handel weitergeführt werden darf: «Ebenfalls nicht unter Absatz 2 fällt der Online-Handel oder Angebote über bzw. von Kurierdienstleistern. Was die Auslieferung der Ware betrifft, so können diese entweder per Versand den Kunden zugestellt werden oder es wird eine Abholmöglichkeit eingerichtet, wobei jedoch die Geschäftsräume nicht betreten werden dürfen.»
 
Weiter schreibt das BAG: «Solche Abholmöglichkeiten sind jedoch so einzurichten, dass die Präventionsmassnahmen eingehalten und namentlich Menschenansammlungen vermieden werden.» Garagisten dürfen somit ihre Fahrzeuge online oder per Telefon verkaufen und/oder vermieten. Die Gesundheitsmassnahmen des Bundes sind dabei aber strikt einzuhalten.


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Kommentare


Oliver Kalt 24. März 2020 - 8:44
Wir haben eine Bewerbung für eine Lehrstelle ab dem Sommer 2020 erhalten. Wie sollen wir bezüglich einer "Schnupperwoche" vorgehen?

Olivier Maeder 24. März 2020 - 11:40
Guten Tag Herr Kalt Danke für Ihre Anfrage. Aufgrund der aktuellen Entwicklung und den Vorgaben des BAG wird momentan generell empfohlen keine Schnupperlehren durchzuführen bzw. diese wenn immer möglich auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Da ein Schnupperlernender betreuungsintensiv ist und die Einhaltung der Distanzen kaum sichergestellt werden können. Uns ist bewusst, dass dies im Hinblick auf die Lehrstellen ab Sommer 2020 infolge der Kurzfristigkeit eine Herausforderung wird. Wir empfehlen, den interessierten Schülern zur Vorbereitung und Überbrückung sich auf www.autoberufe.ch mit unseren Grundbildungen auseinander zu setzen und sich auch über www.berufsberatung.ch z.B. beim Beruf Automobilfachmann/-fachfrau die Videos zum Beruf anzusehen. Freundliche Grüsse Olivier Maeder

124637 24. März 2020 - 10:57
Grüezi Mitenand der physische Verkauf ist ja nicht mehr erlaubt, was heisst das für ein GL-Mitglied dass zu 99,9% nur im Verkauf arbeitet? Kommt da jetzt die Corona-Erwerbsersatzentschädigung für Firmeninhaber zum Zug? (SVA Infobroschüre 6.03d) oder darf Kurzarbeit nun auch für Inhaber geltend gemacht werden? Der Umsatz über Online- / Telefonhandel wird ja keineswegs die ganze Einbusse zum Showroomverkauf ausgleichen.

124637 24. März 2020 - 11:01
habe die Antwort gefunden ;) https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Arbeit/neues_coronavirus/kurzarbeit.html

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