Verkehrspolitische Themen

Der AGVS setzt sich als Stimme der Vernunft für die Interessen seiner Mitglieder und für die individuelle Mobilität in der Schweiz ein. Nachfolgend eine Auflistung jener verkehrspolitischen Geschäfte auf Bundesebene, die für den AGVS relevant sind und noch werden. Die Liste wird stetig aktualisiert.
 

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«Gletscherinitiative»

Darum geht es:
Die vom Verein Klimaschutz Schweiz eingereichte Initiative verlangt, dass die Schweiz ab 2050 nicht mehr Treibhausgase ausstossen soll, als natürliche und technische Speicher aufnehmen können. Ab diesem Zeitpunkt sollen in der Schweiz grundsätzlich keine fossilen Brenn- und Treibstoffe (z.B. Öl, Gas, Benzin oder Diesel) mehr in Verkehr gebracht werden. Ausnahmen sind möglich bei Anwendungen, für die es keine technischen Alternativen gibt.

Haltung des AGVS:
Der AGVS lehnt die Initiative ab. Das Netto-Null-Ziel deckt sich zwar mit den Zielen des Bundesrats, die Initiative geht aber zu weit. Das komplette Verbot fossiler Energien ist übertrieben, gefährlich und unnötig. So ist – Stand heute – noch überhaupt nicht klar, ob 2050 Ersatztechnologien zur Verfügung stehen. Der Flugverkehr beispielsweise wird noch lange Jahre auf fossile Energieträger angewiesen sein. Auch würde ein Verbot von Benzin und Diesel Oldtimer-Fahrzeuge – und damit ein wichtiges Kulturgut – von den Strassen verdrängen.
 

CO₂-Gesetz

Darum geht es:
Das totalrevidierte CO2-Gesetz wurde am 13. Juni 2021 vom Schweizer Souverän abgelehnt. Der AGVS engagierte sich gemeinsam mit Partnerverbänden gegen dieses teure, nutzlose und ungerechte Gesetz, das eine Preiserhöhung auf Benzin und Diesel um bis zu 12 Rappen pro Liter vorsah. Der Bundesrat hat bereits signalisiert, dass er im neuen Entwurf auf weitere künstliche Aufschläge auf den Treibstoffpreis verzichten will.

Haltung des AGVS:
Der AGVS anerkennt und unterstützt die Bemühungen, klimaschädigende Emissionen auch im Strassenverkehr zu reduzieren. Aber, es braucht ein Gesetz mit weniger Ver-boten und mehr Anreizen. Immer mit dem Ziel, Innovationen in erneuerbare Energien zu fördern. Es muss eine technologieoffene Diskussion stattfinden.

Der AGVS fordert nebst dem zügigen Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge auch eine gezielte Unterstützung von privaten Ladestationen. Zu-dem sollen mit einem neuen CO2-Gesetz auch Tankmöglichkeiten für Wasserstoff o-der Investitionen in die Produktion von synthetischen Treibstoffen gefördert werden, die ebenfalls einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten können. Zwingend in all den Diskussionen muss das Thema «Stromversorgung» im Zentrum stehen, denn der Bund warnt vor einer langandauernden Stromknappheit.

Der AGVS unterstützt auch ohne CO2-Gesetz klimaschonende Mobilität mit verschie-denen Effizienzprogrammen wie dem «AutoEnergieCheck» in Zusammenarbeit mit «EnergieSchweiz», einem Programm des Bundesamts für Energie (BFE), oder auch dem «Reifendruckoptimierungsprogramm» (ROP). Denn nicht nur Neuwagen können und sollen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen beitragen, sondern auch der bestehende Fahrzeugpark.
 

Temporeduktionen (Tempo 30)

Darum geht es:
Die Einführung von Tempo 30 liegt in der Kompetenz der Kantone und Gemeinden. In den vergangenen Jahren haben einzelne Städte in diesem Bereich bereits Fakten geschaffen und teilweise grossflächig Tempo 30-Zonen eingerichtet.

Haltung des AGVS:
Der AGVS fordert die Gewährleistung des Verkehrsflusses auf den Hauptverkehrsachsen, weshalb er Tempo 30 aus verschiedenen Gründen ablehnt. Eine erzwungene Senkung der allgemeinen Geschwindigkeit auf 30 km/h auf dem gesamten innerörtlichen Strassennetz würde einen Eingriff in die Kompetenz der Kantone und Gemeinden darstellen, da diese Strassen nicht in die Zuständigkeit des Bundes fallen. Eine generelle Einführung von Tempo 30 würde die Hauptverkehrsstrassen unattraktiver machen, und es ist zu erwarten, dass ein Teil des Verkehrs wieder durch die Wohngebiete fliessen würde, was die Belästigung und das Unfallrisiko für die Anwohnerinnen und Anwohner in den Wohngebieten erhöhen würde. Die Senkung der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h würde für alle Fahrzeuge gelten, inklusiv Strassentransport und öffentlicher Verkehr. Um die Erreichbarkeit der Städte sowohl für den Güterverkehr als auch für den Personenverkehr mit Bussen zu gewährleisten, ist es wichtig, die allgemeine Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h zu belassen. Eine Verringerung der Beförderungsgeschwindigkeit führt zu kostspieligen Zeitverlusten, die sogar die Anschaffung zusätzlicher Fahrzeuge erforderlich machen können, um die gleiche Beförderungsleistung zu erbringen.
 

Mobility Pricing

Darum geht es:
Mobility Pricing hat zum Ziel, das Mobilitätsverhalten der Bevölkerung auf Strasse und Schiene mittels Abgaben zu steuern. Diese Abgaben können deshalb im Laufe des Tages unterschiedlich hoch sein – höher zu Stosszeiten und tiefer ausserhalb davon. Auf der Basis von «pay as you use» soll damit eine Kostenwahrheit im Verkehr geschaffen werden.

Haltung des AGVS:
Der AGVS ist bereit, über Mobility Pricing zu diskutieren, sofern die vom Bund selbst definierten Rahmenprinzipien vollständig berücksichtigt werden (pay as you use, Kompensation, Verweilungswirkung und soziale Ausgestaltung, Intermodalität, modularer Aufbau, Datenschutz und Transparenz). Ein einseitiges Preissystem wie beispielsweise das Roadpricing lehnt der AGVS ab. Es darf kein System eingeführt werden, das sich einseitig auf den motorisierten Individualverkehr konzentriert. Es muss ausserdem ein System sein, das bundesweit und einheitlich etabliert wird, weil nur dadurch die nötige Transparenz gewährleistet ist. Und die Steuerneutralität muss gewährleistet sein. Heisst: Die mit Mobility Pricing entstehenden Kosten dürfen nicht zu bestehenden Abgaben dazukommen. Die Aufgaben der Garagisten verändern sich in absehbarer Zukunft wegen Mobility Pricing kaum. Welches die Auswirkungen bei einer definitiven Einführung von Mobility Pricing für ihn sein werden, lässt sich heute noch nicht genau voraussagen.
 

Strassenfinanzierung

Darum geht es:
Die Strasseninfrastruktur in der Schweiz ist für Wirtschaft und Gesellschaft von zentraler Bedeutung. 80 Prozent der geleisteten Personenkilometer werden auf der Strasse absolviert. Doch der Verkehr nimmt laufend zu – allein seit 1990 hat er sich verdoppelt. Und ein weiteres Wachstum ist im Einklang mit dem Wachstum der Bevölkerung prognostiziert. Ein Grossteil dieser Infrastruktur ist in den 70er und 80er Jahre gebaut worden. Entsprechend hoch ist der Sanierungsbedarf. Dazu kommen dringend nötige Erweiterungen und Ausbauten, um das Netz leistungsfähig zu halten.

Haltung des AGVS:
Wahlfreiheit des Verkehrsmittels und der Verkehrsträger werden nicht gegeneinander ausgespielt. Bereitstellung von Infrastruktur durch gezielte Erweiterung oder durch gezielte Entlastung. Kapazitätsengpässe primär durch einen nachfragegerechten Ausbau der Verkehrsinfrastruktur beheben. Nutzung technologischer Neuerungen zwecks besserer Effizienz.
 

Dekarbonisierung des Strassenverkehrs

Darum geht es:
Mit dem Ziel, bis 2050 CO2-neutral zu sein, soll neben der Wirtschaft auch der Strassenverkehr zunehmend dekarbonisiert werden. Zwar weisen die CO2-Emissionen aus dem Strassenverkehr seit 1990 einen Abwärtstrend aus, aber um die Ziele zu erreichen müssten die Emissionen des Strassenverkehrs stark reduziert werden.

Haltung des AGVS:
Bei der Dekarbonisierung des Strassenverkehrs muss eine Technologieoffenheit gewahrt bleiben. Es gilt je nach Anwendungsfall die ideale Antriebslösung zu finden und auch weiterzuentwickeln. Innovationen dürfen durch einen einseitigen Fokus auf eine Antriebsform nicht verhindert werden. Es ist wenig zielführend, dass eine Diskussion über «gut» oder «schlecht» auf technologischer Ebene der Fahrzeuge geführt wird.

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