Regelmässige Kontrolle bringt Sicherheit

Alle paar Jahre werden Fahrzeugbesitzende zur periodischen Fahrzeugprüfung geladen. Bei der Motorfahrzeugkontrolle (kurz MFK) prüft der Kanton, ob ein Fahrzeug noch den Mindestanforderungen in Sachen Verkehrs- und Betriebssicherheit genügt. Diese Arbeit übernehmen in der Regel die Strassenverkehrsämter, teils aber auch zertifizierte Garagenbetriebe oder externe Prüfstellen. Ein Vorab-Check bei der Garage vor der eigentlichen MFK empfiehlt sich, damit das Fahrzeug die MFK auf Anhieb besteht.

Für Personenwagen und Motorräder gelten folgende Prüfungsintervalle:

  • Erste Prüfung:
    fünf bis spätestens sechs Jahre nach der ersten Inverkehrsetzung
  • Zweite Prüfung:
    drei Jahre nach der ersten Prüfung
  • Dritte und folgende Prüfungen:
    alle zwei Jahre

 

Für leichte Nutzfahrzeuge (bis 3,5 Tonnen) gelten folgende Prüfungsintervalle:

  • Erste Prüfung:
    vier Jahre nach der ersten Inverkehrsetzung
  • Zweite Prüfung:
    drei Jahre nach der ersten Prüfung
  • Dritte und folgende Prüfungen:
    alle zwei Jahre

 

Für schwere Motorwagen und Anhänger zum Sachentransport im Binnenverkehr gelten folgende Prüfungsintervalle:

  • Erste Prüfung:
    zwei Jahre nach der ersten Inverkehrsetzung
  • Zweite Prüfung:
    zwei Jahre nach der ersten Prüfung
  • Dritte und folgende Prüfungen:
    jährlich

 

Für schwere Motorwagen und Anhänger zum Sachentransport im grenzüberschreitenden Verkehr und für schwere Personentransportfahrzeuge gelten folgende Prüfungsintervalle:

  • Erste und folgende Prüfungen:
    jährlich

Wer an seinem Fahrzeug sicherheits- oder umweltrelevante technische Änderungen vornimmt, unterliegt in der Schweiz meist einer ausserordentlichen Prüfungspflicht. Zusätzliche Informationen finden sich auf den Webseiten der asa oder der zuständigen Strassenverkehrsämter.
 

In vielen Kantonen bestehen zwischen dem zuständigen Strassenverkehrsamt und den AGVS-Sektionen Zusammenarbeitsvereinbarungen, damit Teile der MFK auch durch Garagen ausgeführt werden können. Weitere Informationen dazu finden sich auf den Webseiten der AGVS-Sektionen:

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