Schutzkonzept und Factsheets sind online

Bundesrat beschliesst Lockerungen

Schutzkonzept und Factsheets sind online

2. Februar 2022 agvs-upsa.ch – Seit Donnerstag, 3. Februar 2022, sind die Homeoffice-Pflicht und die Kontaktquarantäne aufgehoben. Der Bundesrat schlägt zudem umfassende Aufhebungen von Massnahmen vor, die er – abhängig von der epidemischen Lageentwicklung – am 16. Februar 2022 beschliessen kann. 
 
pd. Der Bundesrat sieht den Moment gekommen, die Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus wieder zu lockern. Die Homeoffice-Pflicht wird in eine Homeoffice-Empfehlung geändert. Die Arbeitgebenden müssen ihre Mitarbeitenden weiterhin vor einer Ansteckung am Arbeitsplatz schützen. Dafür bleibt Homeoffice eine wirksame Massnahme. Die Maskenpflicht am Arbeitsplatz gilt weiterhin.

Die Kontaktquarantäne wird erstmals seit Beginn der Krise vollständig aufgehoben. Der Bundesrat hat sie am 12. Januar 2022 bereits verkürzt und auf Personen aus dem gleichen Haushalt beschränkt. Wegen der sehr hohen Ansteckungszahlen hat die Kontaktquarantäne an Bedeutung verloren. Als Folge dieses Entscheids werden auch die Bestimmungen des Corona-Erwerbsersatzes infolge Kontaktquarantäne in der Covid-19-Verordnung Erwerbsausfall aufgehoben.

Die Isolation von Personen, die positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurden, gilt hingegen weiterhin. Damit kann verhindert werden, dass stark infektiöse Personen andere Menschen anstecken.

Die gesamte Medienmitteilung des Bundesrats lesen Sie hier.

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Quelle: AGVS-Medien
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